Besteuerung von Rentnern in Deutschland: Ein Überblick für 2024
Die Besteuerung von Rentnern in Deutschland hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert und wird auch 2024 weiterhin ein zentrales Thema für viele Ruheständler sein. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie Renten im Jahr 2024 besteuert werden und welche Aspekte Sie dabei beachten sollten.
1. Grundlagen der Besteuerung von Renten
In Deutschland unterliegen Renteneinkünfte grundsätzlich der Einkommensteuer. Dabei spielt die Art der Rente eine entscheidende Rolle. Unterschieden wird vor allem zwischen gesetzlichen Renten, Betriebsrenten und privaten Rentenversicherungen.
2. Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente wird nach dem sogenannten „nachgelagerten Besteuerungssystem“ besteuert. Das bedeutet, dass Rentenbeiträge während der Erwerbsphase steuerfrei sind, die Rentenzahlungen jedoch im Ruhestand besteuert werden.
Ab 2024 gilt, dass der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente weiterhin ansteigt. Wer 2024 in Rente geht, muss 84% seiner Rente versteuern. Dieser Anteil erhöht sich jährlich um 1% bis zum Jahr 2040, wenn dann 100% der Rente steuerpflichtig sein werden.
Beispielrechnung:
- Jahresrente: 18.000 €
- Steuerpflichtiger Anteil 2024: 84% = 15.120 €
- Steuerfreier Anteil 2024: 16% = 2.880 €
Diese steuerpflichtigen 15.120 € werden zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und unterliegen den allgemeinen Einkommensteuersätzen.
3. Betriebsrenten
Betriebsrenten, auch als betriebliche Altersversorgung (bAV) bekannt, unterliegen ebenfalls der Einkommensteuer. Hier gilt allerdings eine Besonderheit: Betriebsrenten werden in der Regel voll besteuert. Das heißt, die gesamte Höhe der Betriebsrente wird als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet.
4. Private Rentenversicherungen
Private Rentenversicherungen werden je nach Vertragsbeginn unterschiedlich besteuert:
- Altverträge (vor 2005 abgeschlossen): Hier wird nur der Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.
- Neuverträge (ab 2005 abgeschlossen): Diese unterliegen in der Regel der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Auch hier wird der Ertragsanteil besteuert, jedoch ist dieser oft höher als bei Altverträgen.
5. Freibeträge und Sonderregelungen
Rentner haben Anspruch auf verschiedene Freibeträge, die die steuerliche Belastung mindern können:
- Grundfreibetrag: Dieser beträgt 2024
- 11.604 € (für Ledige) bzw. 23.208 € (für Verheiratete).
- Werbungskostenpauschbetrag: Auch Rentner können einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 € geltend machen, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.
- Sonderausgaben: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
6. Steuererklärungspflicht
Obwohl Rentner nicht automatisch eine Steuererklärung abgeben müssen, kann es erforderlich sein, wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Es ist ratsam, regelmäßig zu prüfen, ob eine Abgabepflicht besteht, um möglichen Nachzahlungen vorzubeugen.
Fazit
Die Besteuerung von Renten in Deutschland ist komplex und unterliegt regelmäßigen Änderungen. Insbesondere der jährlich steigende Besteuerungsanteil bei gesetzlichen Renten erfordert eine sorgfältige Planung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre individuelle steuerliche Situation zu analysieren und optimale Lösungen für Ihre Altersvorsorge zu finden. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie gut informiert und vorbereitet in den Ruhestand gehen.
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.