Transparenz und Fairness bei unseren Honoraren

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese möchten wir Ihnen vorstellen und anhand konkreter Beispiele erklären, wie sich die Kosten für unsere Dienstleistungen zusammensetzen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Abrechnung unserer Leistungen transparent und verständlich zu machen.

Was ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)?

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Vergütung für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Sie legt fest, welche Gebühren für bestimmte Leistungen erhoben werden dürfen und sorgt so für eine einheitliche und faire Abrechnung. Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert, also dem Wert des zu bearbeitenden Steuerfalls, sowie dem Aufwand und der Komplexität der jeweiligen Tätigkeit.

 

Beispiel 1: Erstellung einer Einkommensteuererklärung

Nehmen wir an, Herr Müller kommt zu uns, um seine Einkommensteuererklärung erstellen zu lassen. Herr Müller hat Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Schritt 1: Ermittlung des Gegenstandswertes

  • Bruttogehalt aus nichtselbstständiger Arbeit: 35.000 Euro
  • Einnahmen aus Vermietung: 15.000 Euro
  • Gesamt: 50.000 Euro
 
 

Schritt 2: Bestimmung der Gebühr

Die StBVV sieht eine Tabelle vor, aus der die Gebühr für den jeweiligen Gegenstandswert entnommen werden kann. In unserem Beispiel fallen drei Gebührentatbestände an, die Einkommensteuererklärung, die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

  • Einkommensteuererklärung ohne Einkünfteermittlung

          50.000 Euro bei 1/10: Gebühr 123,00Euro

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

          35.000 Euro bei 2/20: Gebühr 97,70 Euro

  • Einkünfte aus Vermietung

          15.000 Euro bei 3/20: Gebühr 99,75 Euro

Damit ergibt sich für die Einkommensteuererklärung von Herr Müller eine Gebühr von 320,45 Euro zzgl 19% Umsatzsteuer, insgesamt 381,34 Euro

 

Schritt 3: Zusätzliche Aufwendungen

Zusätzlich zu den Grundgebühren fallen noch Auslagen wie Telefonkosten oder Portokosten an, die sich auf 20 % des Honorars maximal jedoch 20 Euro netto beschränken. Auch hier muss die Umsatzsteuer berücksichtigt werden.

Die Gesamtgebühr für Herr Müller beträgt somit 405,14 Euro.

Beispiel 2: Beratung

Herr Schmidt möchte sich in einem persönlichen Gespräch über die Anschaffung eines Vermietungsobjektes beraten lassen. Hier wird eine Beratungsgebühr fällig, die sich nach dem Zeitaufwand richtet.

Schritt 1: Bestimmung des Stundensatzes

Der Stundensatz beträgt für den Steuerberater 120 Euro netto. Eine Abrechnung erfolgt jedoch im fünf Minutentakt, wobei die letzten fünf Minuten als volle fünf Minuten gerechnet werden.

Schritt 2: Ermittlung der Beratungsdauer

Das Beratungsgespräch dauert zwei Stunden.

Schritt 3: Berechnung der Gebühr

2 Stunden x 120 Euro/Stunde = 240 Euro zzgl Umsatzsteuer

Die Gebühr für die Beratung von Herr Schmidt beträgt somit 285,60 Euro.

Die Erstberatungsgebühr

Bitte beachten Sie, dass die erste Beratung in der Regel zu einem festen Satz abgerechnet wird. Diese Erstberatungsgebühr beträgt nach der StBVV maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Sollten Sie nach dieser Erstberatung weitere Leistungen in Anspruch nehmen, werden diese nach den oben genannten Sätzen berechnet.

Fazit

Die Steuerberatervergütungsverordnung sorgt für eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung der Leistungen eines Steuerberaters. Durch die klare Regelung wissen Sie als Mandant genau, welche Kosten auf Sie zukommen können. Unsere Kanzlei steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen die Anwendung der StBVV detailliert zu erläutern und Ihnen bei Ihren steuerlichen Anliegen zu helfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!