Wir bieten umfassende Dienstleistungen für Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmern, um Sie optimal in allen Finanz-und Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Unser Angebot umfasst die präzise Erfassung und Verwaltung Ihrer Geschäftsvorfälle, die Erstellung detaillierter betriebswirtschaftlicher Auswertungen und die Unterstützung bei der Liquidationsplanung. Wir übernehmen die gesamte Lohnbuchführung inklusive Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsmeldungen sowie die Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen. Zudem beraten wir Sie bei der privaten Vermögensübertragung und sorgen für eine effiziente steuerliche Optimierung.
Mit unserer Expertise sind Sie bestens gerüstet, um Ihre finanziellen und steuerlichen Verpflichtungen effizient zu managen.
Die Buchführung eines Einzelunternehmens umfasst die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Form von Belegen, Konten und Abschlüssen. Hierbei müssen alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und in einer übersichtlichen Weise aufgezeichnet werden, um die finanzielle Lage des Unternehmens darzustellen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Ein Einzelunternehmen ist verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Voranmeldungen beinhalten die Berechnung der fälligen Umsatzsteuer und die Abführung an das Finanzamt. Zusammenfassende Meldungen sind erforderlich, wenn das Unternehmen grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU tätigt.
Die Führung des Anlagevermögens umfasst die Verwaltung und Dokumentation aller langfristigen Vermögenswerte des Unternehmens, wie Maschinen, Fahrzeuge und Gebäude. Dies beinhaltet die Erfassung von Anschaffungskosten, Abschreibungen und eventuellen Veräußerungen.
Die Offene-Posten-Führung bezieht sich auf die Überwachung aller offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Dabei wird genau erfasst, welche Rechnungen noch nicht bezahlt sind, um eine Übersicht über ausstehende Zahlungen zu behalten und die Liquidität zu sichern.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) bieten eine detaillierte Analyse der finanziellen Situation des Unternehmens. Sie beinhalten Kennzahlen und Berichte, die dabei helfen, die wirtschaftliche Lage zu beurteilen und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.
Die Liquidationsplanung ist ein Prozess, der die Beendigung eines Unternehmens vorbereitet. Sie umfasst die Erfassung aller Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und die Planung der Abwicklung der Geschäftstätigkeit, um eine geordnete und rechtssichere Auflösung des Unternehmens zu gewährleisten.
Die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) wird eingerichtet, um die Kosten und Leistungen des Unternehmens systematisch zu erfassen und zu analysieren. Sie dient der internen Steuerung und Kontrolle und unterstützt das Management bei der Entscheidungsfindung durch die Bereitstellung detaillierter Informationen über die Kostenstruktur und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmensbereiche.
Die Übernahme des Mahnwesens beinhaltet die Verwaltung und Durchsetzung offener Forderungen durch das Versenden von Mahnschreiben. Dabei werden individuell angepasste Mahnungen erstellt, um säumige Kunden zur Zahlung zu bewegen und die Liquidität des Unternehmens zu sichern.
Der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) stellt den finanziellen Abschluss eines Geschäftsjahres dar. Er beinhaltet die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. bei der EÜR die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, um den steuerlichen Gewinn zu ermitteln.
Ein Einzelunternehmen muss jährlich eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese Erklärungen beinhalten die Berechnung der fälligen Gewerbe- und Umsatzsteuer auf Basis der Geschäftstätigkeiten des vergangenen Jahres. Sie sind essenziell für die ordnungsgemäße Besteuerung des Unternehmens.
Die Buchführung einer Personengesellschaft umfasst die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle, um die finanzielle Lage und den Geschäftserfolg transparent zu machen. Diese Aufgabe ist oft komplexer als bei Einzelunternehmen, da die finanziellen Transaktionen zwischen den Gesellschaftern ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Personengesellschaften sind verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Voranmeldungen beinhalten die Berechnung der fälligen Umsatzsteuer. Zusammenfassende Meldungen sind erforderlich, wenn die Gesellschaft grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU tätigt.
Die Führung des Anlagevermögens umfasst die Verwaltung und Dokumentation aller langfristigen Vermögenswerte der Personengesellschaft, wie Maschinen, Fahrzeuge und Immobilien. Dies schließt die Erfassung von Anschaffungskosten, Abschreibungen und Veräußerungen ein.
Die Offene-Posten-Führung bezieht sich auf die Überwachung aller offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Dabei wird genau erfasst, welche Rechnungen noch nicht bezahlt sind, um die Liquidität der Gesellschaft zu sichern und eine effektive Zahlungsabwicklung zu gewährleisten.
Die Kapitalkontenführung ist für Personengesellschaften besonders wichtig, da sie die Einlagen und Entnahmen der einzelnen Gesellschafter sowie deren Gewinn- und Verlustanteile dokumentiert. Diese Konten sind entscheidend für die interne und externe Rechenschaftslegung und müssen genau geführt werden.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) bieten eine detaillierte Analyse der finanziellen Situation der Personengesellschaft. Sie beinhalten Kennzahlen und Berichte, die dabei helfen, die wirtschaftliche Lage zu beurteilen und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.
Die Liquidationsplanung ist der Prozess, der die Beendigung einer Personengesellschaft vorbereitet. Sie umfasst die Erfassung aller Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und die Planung der Abwicklung der Geschäftstätigkeit, um eine geordnete und rechtssichere Auflösung der Gesellschaft zu gewährleisten.
Die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) wird eingerichtet, um die Kosten und Leistungen der Personengesellschaft systematisch zu erfassen und zu analysieren. Sie dient der internen Steuerung und Kontrolle und unterstützt das Management bei der Entscheidungsfindung durch die Bereitstellung detaillierter Informationen über die Kostenstruktur und die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Unternehmensbereiche.
Die Übernahme des Mahnwesens beinhaltet die Verwaltung und Durchsetzung offener Forderungen durch das Versenden von Mahnschreiben. Dabei werden individuell angepasste Mahnungen erstellt, um säumige Kunden zur Zahlung zu bewegen und die Liquidität der Gesellschaft zu sichern.
Der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) stellt den finanziellen Abschluss eines Geschäftsjahres dar. Er beinhaltet die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. bei der EÜR die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, um den steuerlichen Gewinn zu ermitteln. Bei Personengesellschaften müssen hierbei auch die Gewinnverteilung an die Gesellschafter berücksichtigt werden.
Der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) stellt den finanziellen Abschluss eines Geschäftsjahres dar. Er beinhaltet die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. bei der EÜR die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, um den steuerlichen Gewinn zu ermitteln. Bei Personengesellschaften müssen hierbei auch die Gewinnverteilung an die Gesellschafter berücksichtigt werden.
Eine Personengesellschaft muss jährlich eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese Erklärungen beinhalten die Berechnung der fälligen Gewerbe- und Umsatzsteuer auf Basis der Geschäftstätigkeiten des vergangenen Jahres und sind essenziell für die ordnungsgemäße Besteuerung der Gesellschaft.
Die Buchführung einer Kapitalgesellschaft ist umfassend und streng geregelt. Sie umfasst die detaillierte Erfassung aller Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), um die finanzielle Lage des Unternehmens darzustellen und den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Dabei müssen alle Geschäftsvorfälle, wie Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, systematisch dokumentiert werden.
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Voranmeldungen beinhalten die Berechnung der fälligen Umsatzsteuer auf Basis der getätigten Umsätze und Vorsteuern. Zusammenfassende Meldungen sind erforderlich, wenn die Gesellschaft grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU durchführt.
Die Führung des Anlagevermögens umfasst die Verwaltung und Dokumentation aller langfristigen Vermögenswerte der Kapitalgesellschaft, wie Maschinen, Fahrzeuge und Immobilien. Hierzu gehören die Erfassung der Anschaffungskosten, die Berechnung und Buchung der Abschreibungen sowie die Dokumentation von Veräußerungen und Wertminderungen.
Die Offene-Posten-Führung ist die Überwachung aller offenen Forderungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dabei wird genau erfasst, welche Rechnungen noch nicht bezahlt sind, um eine effektive Zahlungsabwicklung zu gewährleisten und die Liquidität der Gesellschaft zu sichern.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) bieten eine detaillierte Analyse der finanziellen Situation der Kapitalgesellschaft. Diese Auswertungen umfassen Kennzahlen und Berichte, die helfen, die wirtschaftliche Lage zu beurteilen, mögliche Risiken zu erkennen und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.
Die Liquidationsplanung ist der Prozess, der die geordnete Beendigung einer Kapitalgesellschaft vorbereitet. Dieser Prozess umfasst die Erfassung und Bewertung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Beendigung laufender Geschäftstätigkeiten und die Planung der Abwicklung aller Verpflichtungen, um eine rechtssichere Auflösung der Gesellschaft zu gewährleisten.
Die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) wird eingerichtet, um die Kosten und Leistungen der Kapitalgesellschaft systematisch zu erfassen und zu analysieren. Diese Rechnung unterstützt das Management bei der internen Steuerung und Kontrolle und liefert detaillierte Informationen über die Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Geschäftsbereiche.
Die Übernahme des Mahnwesens beinhaltet die Verwaltung und Durchsetzung offener Forderungen durch das Versenden von Mahnschreiben. Dabei werden individuell angepasste Mahnungen erstellt, um säumige Kunden zur Zahlung zu bewegen und die Liquidität der Gesellschaft zu sichern. Dieser Prozess hilft, das Forderungsmanagement zu optimieren und Zahlungsausfälle zu minimieren.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft umfasst die Erstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs. Diese Dokumente bieten eine umfassende Übersicht über die finanzielle Lage und den Geschäftserfolg des Unternehmens und müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Der Jahresabschluss dient sowohl internen als auch externen Stakeholdern als wichtige Informationsquelle.
Kapitalgesellschaften müssen jährlich betriebliche Steuererklärungen einreichen, darunter die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Diese Erklärungen beinhalten die Berechnung der jeweiligen Steuern auf Basis der Geschäftstätigkeiten des vergangenen Jahres und sind essenziell für die ordnungsgemäße Besteuerung des Unternehmens.
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, Kapitalertragsteuererklärungen zu erstellen, wenn sie Dividenden oder andere Kapitalerträge ausschütten. Diese Erklärungen beinhalten die Berechnung der Kapitalertragsteuer, die auf die ausgeschütteten Gewinne anfällt, und müssen beim Finanzamt eingereicht werden, um die korrekte Besteuerung der Kapitalerträge sicherzustellen.
Die Beantragung einer Betriebsnummer ist für eine Kapitalgesellschaft erforderlich, um Mitarbeiter anmelden und Sozialversicherungsbeiträge abführen zu können. Diese eindeutige Identifikationsnummer wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt und ist notwendig für alle weiteren lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Prozesse.
Die Einrichtung der Lohnbuchführung beinhaltet die Erstellung eines Systems zur Verwaltung und Abrechnung der Gehälter und Löhne der Mitarbeiter. Dies umfasst die Berechnung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Berücksichtigung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben sowie die Verwaltung von Arbeitszeitkonten und Urlaubstagen.
Kapitalgesellschaften müssen ihre Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern an- und abmelden. Dies umfasst auch Sofortmeldungen, die bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen unmittelbar zu erfolgen haben. Zudem müssen regelmäßige Beitragsmeldungen erstellt werden, um die fälligen Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen und abzuführen.
Die Anmeldung der Lohnsteuer erfolgt monatlich oder quartalsweise und umfasst die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, die einbehaltene Lohnsteuer der Mitarbeiter zu berechnen und an das Finanzamt zu übermitteln, um die ordnungsgemäße Besteuerung der Gehälter sicherzustellen.
Die Erstellung der Lohnabrechnungen beinhaltet die detaillierte Aufstellung der Gehalts- oder Lohnzahlungen an die Mitarbeiter. Diese Abrechnungen umfassen Bruttogehalt, Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie Nettogehalt. Sie sind eine wichtige Informationsquelle für die Mitarbeiter und müssen monatlich erstellt werden.
Die Erstellung der Lohnabrechnungen beinhaltet die detaillierte Aufstellung der Gehalts- oder Lohnzahlungen an die Mitarbeiter. Diese Abrechnungen umfassen Bruttogehalt, Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie Nettogehalt. Sie sind eine wichtige Informationsquelle für die Mitarbeiter und müssen monatlich erstellt werden.
Kapitalgesellschaften können im Krankheitsfall ihrer Mitarbeiter einen Ausgleich für die Entgeltfortzahlung beantragen. Dieser Ausgleich erfolgt über das U1-Verfahren und hilft, die finanziellen Belastungen des Arbeitgebers zu reduzieren, indem ein Teil der Lohnfortzahlungskosten erstattet wird.
Der elektronische Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ermöglicht es Arbeitgebern, die Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter digital bei den Krankenkassen abzurufen. Dies vereinfacht den Prozess und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen zeitnah und korrekt vorliegen.
Die Erstellung der Arbeitgeberbescheinigung umfasst die Ausstellung von Bescheinigungen für verschiedene Zwecke, wie z.B. für Arbeitslosengeldanträge, Kindergeld oder bei Krankmeldungen. Diese Bescheinigungen bestätigen das Arbeitsverhältnis und enthalten relevante Informationen wie das Gehalt und die Dauer der Beschäftigung.
Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit umfasst die Berechnung des Bruttoarbeitslohns abzüglich Werbungskosten. Hierzu gehören Gehälter, Löhne, Boni und andere Vergütungen, die Mitarbeiter von der Kapitalgesellschaft erhalten. Diese Einkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen beinhalten Dividenden, Zinsen und andere Erträge aus Kapitalanlagen. Bei Kapitalgesellschaften fallen hierunter vor allem die Ausschüttungen an Gesellschafter. Diese Einkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung korrekt erfasst und versteuert werden.
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung umfassen die Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien oder beweglichen Sachen abzüglich der damit verbundenen Werbungskosten. Kapitalgesellschaften, die Immobilien besitzen und vermieten, müssen diese Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben und entsprechend versteuern.
Sonstige Einkünfte umfassen verschiedene Einkommensarten, die nicht unter die üblichen Kategorien fallen, wie z.B. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Renten. Diese müssen ebenfalls in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, um die vollständige Steuerpflicht zu erfüllen.
Die Erstellung von gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärungen ist erforderlich, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich Einkünfte erzielen, wie z.B. bei Vermietungsgemeinschaften. Diese Erklärung dient der Ermittlung und Aufteilung der gemeinschaftlich erzielten Einkünfte auf die beteiligten Personen. Für Kapitalgesellschaften kann dies relevant sein, wenn sie als Teil einer Vermietungsgemeinschaft auftreten oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften haben. Die Feststellungserklärung wird beim Finanzamt eingereicht, das die Einkünfte auf die einzelnen Beteiligten verteilt, die diese dann in ihren persönlichen Steuererklärungen angeben.
Die Ermittlung des Nachlasses umfasst die Zusammenstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Dies beinhaltet Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere und sonstige Vermögensgegenstände sowie Schulden und Verpflichtungen. Eine genaue Ermittlung ist notwendig, um den Wert des Nachlasses für die Erbschaftssteuer festzustellen.
Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden ist ein wesentlicher Bestandteil der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Der Wert von Immobilien wird anhand gesetzlicher Bewertungsmethoden ermittelt, um den korrekten Steuerwert festzulegen. Diese Bewertung beeinflusst maßgeblich die Höhe der zu zahlenden Steuer.
Die Berechnung des Nießbrauchs betrifft den Fall, wenn ein Nutzungsrecht an einer Immobilie, beispielsweise durch Schenkung, übertragen wird, der Nießbraucher aber weiterhin Einkünfte aus der Immobilie zieht. Der Wert des Nießbrauchs wird berechnet und mindert den Wert der übertragenen Immobilie für die Steuerberechnung.
Die Beratung zur privaten Vermögensübertragung umfasst die strategische Planung und Umsetzung von Vermögensübertragungen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und die Vermögensnachfolge optimal zu gestalten. Diese Beratung kann sowohl Schenkungen zu Lebzeiten als auch erbrechtliche Übertragungen beinhalten und hilft, steuerliche Belastungen zu minimieren und die Vermögensverhältnisse klar zu regeln.
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