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Die Buchführung einer Personengesellschaft umfasst die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle, um die finanzielle Lage und den Geschäftserfolg transparent zu machen. Diese Aufgabe ist oft komplexer als bei Einzelunternehmen, da die finanziellen Transaktionen zwischen den Gesellschaftern ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Personengesellschaften sind verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Voranmeldungen beinhalten die Berechnung der fälligen Umsatzsteuer. Zusammenfassende Meldungen sind erforderlich, wenn die Gesellschaft grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU tätigt.
Die Führung des Anlagevermögens umfasst die Verwaltung und Dokumentation aller langfristigen Vermögenswerte der Personengesellschaft, wie Maschinen, Fahrzeuge und Immobilien. Dies schließt die Erfassung von Anschaffungskosten, Abschreibungen und Veräußerungen ein.
Die Offene-Posten-Führung bezieht sich auf die Überwachung aller offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Dabei wird genau erfasst, welche Rechnungen noch nicht bezahlt sind, um die Liquidität der Gesellschaft zu sichern und eine effektive Zahlungsabwicklung zu gewährleisten.
Die Kapitalkontenführung ist für Personengesellschaften besonders wichtig, da sie die Einlagen und Entnahmen der einzelnen Gesellschafter sowie deren Gewinn- und Verlustanteile dokumentiert. Diese Konten sind entscheidend für die interne und externe Rechenschaftslegung und müssen genau geführt werden.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) bieten eine detaillierte Analyse der finanziellen Situation der Personengesellschaft. Sie beinhalten Kennzahlen und Berichte, die dabei helfen, die wirtschaftliche Lage zu beurteilen und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.
Die Liquidationsplanung ist der Prozess, der die Beendigung einer Personengesellschaft vorbereitet. Sie umfasst die Erfassung aller Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und die Planung der Abwicklung der Geschäftstätigkeit, um eine geordnete und rechtssichere Auflösung der Gesellschaft zu gewährleisten.
Die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) wird eingerichtet, um die Kosten und Leistungen der Personengesellschaft systematisch zu erfassen und zu analysieren. Sie dient der internen Steuerung und Kontrolle und unterstützt das Management bei der Entscheidungsfindung durch die Bereitstellung detaillierter Informationen über die Kostenstruktur und die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Unternehmensbereiche.
Die Übernahme des Mahnwesens beinhaltet die Verwaltung und Durchsetzung offener Forderungen durch das Versenden von Mahnschreiben. Dabei werden individuell angepasste Mahnungen erstellt, um säumige Kunden zur Zahlung zu bewegen und die Liquidität der Gesellschaft zu sichern.
Der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) stellt den finanziellen Abschluss eines Geschäftsjahres dar. Er beinhaltet die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. bei der EÜR die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, um den steuerlichen Gewinn zu ermitteln. Bei Personengesellschaften müssen hierbei auch die Gewinnverteilung an die Gesellschafter berücksichtigt werden.
Der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) stellt den finanziellen Abschluss eines Geschäftsjahres dar. Er beinhaltet die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. bei der EÜR die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, um den steuerlichen Gewinn zu ermitteln. Bei Personengesellschaften müssen hierbei auch die Gewinnverteilung an die Gesellschafter berücksichtigt werden.
Eine Personengesellschaft muss jährlich eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese Erklärungen beinhalten die Berechnung der fälligen Gewerbe- und Umsatzsteuer auf Basis der Geschäftstätigkeiten des vergangenen Jahres und sind essenziell für die ordnungsgemäße Besteuerung der Gesellschaft.
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